Das unbefriedigende Urteil
By Giles
Heute ist nun das Urteil im Fall Kachelmann verkündet worden. Es ist der zuletzt zu erwartende Freispruch geworden. Die Schuldfrage ließ sich eben nicht eindeutig klären und so konnte das Urteil nicht anders lauten. Zum Abschluß stellte der vorsitzende Richter Michael Seidling fest: „Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potentiellen Vergewaltiger, sie als potentielle rachsüchtige Lügnerin.“
Das ist unbefriedigend, aber es ist auch die einzige Möglichkeit in einem Rechtsstaat.
So sollte es eigentlich auch nicht das Urteil sein, das in diesem Prozess für Stirnrunzeln sorgt, sondern vielmehr der öffentliche Umgang mit dem Fall. Noch lange bevor das Gericht die Beweisaufnahme beendet hatte, gab es in den Medien bereits Urteile; Urteile zudem, die mit einer Vehemenz vertreten wurden, die fast erschreckt – um so mehr als daß sie kaum auf einer gründlichen Kenntnis der Beweislage basieren konnten: Ein nicht unerheblicher Teil der Beweisaufnahme fand immerhin hinter verschlossenen Türen statt.
Dabei haben sich die Vorkämpferinnen der beiden Lager – Frau Schwarzer, fast als Stimme der Nebenklägerin für die Bild, und Frau Rückert, gleichsam als Presseverlängerung der Verteidigung für Zeit Online, nicht eben mit journalistischen Ruhm bekleckert: Frau Rückert empfiehlt dem Angeklagten, einen neuen Anwalt und mutmaßt man halte Kachelmann für „Schuldig auf Verdacht“, während Frau Schwarzer offenbar per E-mail persönlichen Kontakt zur Nebenklägerin pflegt, worin sie diese, wie die ARD-Sendung Panorama am 02. Dezember 2010 berichtet, einlädt, das Manuskript des Buches das Frau Schwarzer über den Fall Kachelmann zu schreiben sich anschickt, vorab zu lesen. In diesem E-mail-Verkehr scheint Frau Schwarzer überdies genau jene Sünde begangen zu haben, die sie Frau Rückert stets heftig (und zu Recht) vorgeworfen hatte: Nämlich einer Prozesspartei einen Anwalt zu empfehlen.
Auch nicht viel erfreulicher, daß eine ehemalige Geliebte Kachelmanns ihre Geschichte der Bunten verkauft: Eine ungesunde Mischung also, von mangelndem Fingerspitzengefühl, nackter Sensationsgier, bis hin zu eklatanten Verstößen gegen das Gebot der Neutralität – solches Verhalten diskreditiert die Presse und schwächt die Stellung der „Vierten Gewalt“.
Letztlich müssen sich all jene, die lange vor der Urteilsverkündung oder gar dem Ende der Beweisaufnahme in der Öffentlichkeit bereits ein Urteil verkündet haben, die Frage stellen, wie weit sie selbst zu eventuell kritikwürdigen Aspekten im Verfahren beigetragen haben: Ein solches Verfahren ist immer eine Herausforderung,die Wahrheitsfindung selten einfach – schon weil die Mehrzahl der Taten im privaten Raum und damit weitestgehend ohne Tatzeugen verübt werden. Ist eine Partei ein prominentes Mitglied der Gesellschaft, lastet ein nicht zu unterschätzender Druck auf Richtern und Staatsanwälten: Die starke Aufmerksamkeit allein übt Druck aus, die öffentliche Meinung noch mehr. Wenn Teile der Presse hier anstatt neutral und sachlich zu berichten, Öl ins Feuer der öffentlichen Vorverurteilungen gießen, ist das in höchstem Maße unverantwortlich. Daher ist es auch keineswegs übertrieben, wenn Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einem morgen in der Passauer Neuen Presse erscheinenden Interview mahnt, daß die Gefahr bestehe, daß rechtsstaatliche Verfahren ausgehebelt würden, wenn „die Beweisaufnahme in Talkshows verlagert“ würde: „Die Unschuldsvermutung ist in Gefahr, wenn Medien ihr Urteil fällen, lange bevor Richter gesprochen haben“, wird die Ministerin zitiert.
Nein, man darf wohl davon ausgehen, daß die Richter am Mannheimer Landgericht sich die Entscheidung nicht leicht gemacht haben – und bei aller vielleicht teilweise berechtigten Kritik an Teilen der Verfahrensführung wird man sagen dürfen, daß sie eine gründliche Würdigung aller Indizien und Aussagen vorgenommen haben und am Ende zu dem einzig möglichen Urteil gekommen sind: Für die Richter, so klang es im Abschlussstatement des Vorsitzenden an, auch nicht befriedigend, weswegen man getrost annehmen darf, daß sie es auch lieber klarer entscheidbar gehabt hätten. Keinen Zweifel ließen die Mannheimer Richter daran, was sie von der Berichterstattung über den Prozess hielten.
Die Reaktion feministischer Gruppen und Opferschutzverbände auf das Urteil fällt erwartungsgemäß enttäuscht aus: Terre des Femmes spricht in einer Stellungnahme von einer fatalen Signalwirkung, die Süddeutsche Zeitung zitiert Veit Schiemann vom Weißen Ring mit dem Satz: „Ich hätte mir gewünscht, Gericht und Staatsanwaltschaft hätten die Führung nicht verloren“ und der Bundesverband deutscher Frauennotrufe sieht „die schlimmste Befürchtung von Frauen“ bestätigt – „Die Angst, dass man ihnen eine Vergewaltigung nicht glaubt.“ Da klingt Alice Schwarzer mit ihrem Aufruf man müsse „auch Respekt vor dem möglichen Opfer haben“ zur Abwechslung direkt mild.
Es ist zu Hoffen, daß nach ein paar Tagen unvermeidlicher Diskussion über den Prozess und das Urteil die Aufgeregtheit endlich abnimmt und wir zu einer sachlichen Beurteilung gelangen können.
„Im Zweifel für den Angeklagten“ – das ist nicht immer schön, aber ein unabdingbarer Bestandteil eines rechtsstaatlichen Justizbegriffs.
(Damit wir uns nicht falsch verstehen: Eine Vergewaltigung ist ein extrem schweres Verbrechen und man kann durchaus der Meinung sein, daß Schaden und Leiden der Opfer und das in Deutschland üblicherweise verhängte Strafmaß nicht unbedingt in einem gesunden Verhältnis stehen: In vielen anderen Staaten fiele eine Haftstrafe deutlich empfindlicher aus. Auch daß es nicht angehen darf, daß sexuelle Gewalt in unserer Gesellschaft bagatellisiert wird, ist unstrittig. Alles das aber stand hier nicht in Frage. Hier ging es einzig um die Bewertung dieses Prozesses, um das Urteil und die Rolle von Presse und Öffentlichkeit.)